Ganz großes Kino

Immer wieder fragen Kunden, warum sie denn überhaupt eine Reiserücktrittversicherung abschließen sollen. Versicherer kassieren doch immer nur die Prämie und im Schadensfall finden sie dann immer eine kleine Lücke in den ganz klein geschriebenen Versicherungsbedingungen, warum sie dann doch nicht erstatten müssen!

Da gibt es etliche Beispiele, die einen Versicherungskaufmann zweifeln  lassen einen anfallenden Versicherungsschaden begleichen zu müssen:

Wenn ein Kunde schreibt, dass er den Fußgänger deshalb überfuhr, weil er keine Ahnung hatte welche Richtung dieser nun einschlagen wollte, dann kommen auch einem Rückversicherer starke Zweifel einer Schadensbegleichung auf.

Auch berichtet eine versicherte Person vom mehrmaligen Überschlagen mit dem eigenen Fahrzeug, um eine Kollision mit dem entgegenkommenden Verkehr zu vermeiden.

Solche verrückten Schilderungen lassen auch gestandene Versicherungskaufleute den Kopf schütteln.

Reh im Scheinwerferlicht

Hier ist das Reh als Zeuge für die Versicherung mitgekommen

In anderen Meldungen werden Wildtiere vorwurfsvoll beschuldigt. Da heißt es „Das Reh lief in den Wagen, aber ohne sich um den Schaden zu kümmern, lief es weiter in den Wald“. Das Reh hat sich einfach so vom Tatort weggeschlichen, unglaublich solch ein Verhalten.

Natürlich gibt es auch Versicherte Personen, die mit der Ablehnung einer Schadensbegleichung nicht einverstanden sind. So schrieb ein Mann „Ihre Argumente sind wirklich schwach. Für solche faulen Ausreden müssen Sie sich einen Dümmeren suchen, aber den werden Sie kaum finden“.

Stimmt, das ist in allen Sparten so, selbstverständlich auch bei den Reiseversicherungen. Sie glauben doch nicht ernsthaft, dass ein Versicherer freiwillig Geld rausgibt.

Und nun Ernsthaft. Es gibt einen Ombutsmann, an den sich jeder Geschädigte wenden kann,  bevor er ein Klageverfahren gegen eine Gesellschaft beginnt. Der aktuelle Jahresbericht ist aus  2011 und hier zu sehen http://www.versicherungsombudsmann.de/Ressourcen/PDF/Jahresbericht-2011.pdf auf Seite 42 steht dort, das zu dieser Sparte verhältnismäßig wenig Beschwerden eingehen.

Im Bereich der Auslandsreisekrankenversicherung sind es gerade einmal  32 Fälle pro Jahr (Mehr dazu auf: http://www.auslandversicherungen.de/). Bei den Millionen Deutschen im Reisefieber eine eigentlich erstaunlich geringe Zahl

Der ganz spezielle Versicherungsschutz

Der ganz spezielle Versicherungsschutz

Das eine Reiserücktrittsicherung in einem Schadensfall Kosten erstattet ist klar, muss ein Urlaub abgebrochen werden – ebenso.  Wie ist das aber nun mit dem neuesten Kick:  Flüge ins Weltall.  In den Bedingungen ist hinterlegt, das Sie min. 50 km vom Wohnort entfernt sein müssen und min. 1 Übernacht stattfinden muss.  Weltall – 50 KM –  da sehen wir schon einmal kein Problem. Wir wissen jetzt nicht, wie lange solche Flüge dauern werden. Schlimmstenfalls buchen Sie eine kleine Pension vor Ort am Startplatz, dann handelt es sich um eine versicherte Reise. Übrigens, sind Sie Höhlenforscher,  gelten ähnliche Bedingungen, nur eben andersrum in die Tiefe.

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